Die Strafen sind saftig in Holland. Einmal die Parkzeit überziehen und schon hängt ein Strafzettel mit über 50,- Euro am Scheibenwischer. Und wer ganz böse ist und sein Auto unberechtigterweise auf einen Behindertenparkplatz stellt, reibt sich bei den 360,- Euro, die auf seinem Bußgeldbescheid stehen, ungläubig die Augen.
So mancher kommt bei solchen Beträgen in Versuchung und zahlt erst einmal nicht. Aber ich kann euch sagen, das ist kein guter Plan. Denn die Holländer geben nicht nach, sie bekommen ihr Geld. Irgendwie.
Vor einigen Jahren wollte ich vom Amsterdamer Flughafen Schiphol in Urlaub fliegen. Als ich beim Zoll an die Reihe kam und meinen Pass vorzeigte, winkte der freundliche Herr mich aber leider nicht durch, sondern geleitete mich ins Büro nebenan. Was war los?
Wie sich herausstellte, war ich 2 Jahre zuvor mit meinem Auto, damals noch mit deutschem Kennzeichen, in Holland zu schnell gefahren. Das Kennzeichen war an meine deutsche Adresse gekoppelt, aber damals wurden die Bußgeldbescheide noch nicht nach Deutschland verschickt. Ich hatte ihn also nie erhalten und hatte davon keine Ahnung, aber die holländischen Behörden vergessen nichts.
Ich musste an Ort und Stelle bezahlen, ansonsten kam ich nicht durch den Zoll. Und zwar in bar. Weder mein niederländisches Bankkonto noch eine Kreditkarte interessierte die Damen und Herren vom Zoll. Leider hatte ich aber nicht so viel Bargeld dabei.
Also losrennen, Geldautomaten suchen, zurückrennen, bezahlen, auf Bescheinigung warten und dann noch mal in einem Spurt zum Flieger. Und wer Schiphol kennt weiß, die Wege zu den Gates sind weit.
Inzwischen wurde ich schon zum 2. Mal ausgerufen, und als ich dann im Flieger war, schloss sich die Tür auch direkt hinter mir. Ich brauche ja nicht extra erwähnen, dass mich meine Mitreisenden mit einer gewissen Aufmerksamkeit bedachten. Aber ich war drin, wenn auch total außer Atem und völlig durchgeschwitzt.
So ahnungslos wie damals ist man heutzutage nicht mehr. Denn inzwischen werden die Bußgeldbescheide auch ins Ausland verschickt. Aber nicht nur das, denn inzwischen gibt es auch ein Vollstreckungsabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland. Das heißt, ab einem Bußgeld von 70,- Euro können die niederländischen Behörden ein Vollstreckungshilfegesuch in Deutschland beantragen.
Und das nutzen die Holländer ausgiebig. In den ersten 6 Monaten dieses Jahres haben sie schon 8400 Gesuche eingereicht.
Aber selbst wenn es keine Vollstreckungsanfrage gibt, kommt man meist nicht ungeschoren davon. Zumindest nicht, wenn man jemals wieder in die Niederlande möchte. Denn der Bußgeldbescheid ist im Computer gespeichert und bei jeder normalen Verkehrskontrolle oder, wie bei mir, Zollkontrolle wird man mit Sicherheit zur Kasse gebeten. Und eines ist sicher, der Betrag ist dann um einiges höher als am Anfang.
Also schön brav bezahlen oder Holland nie wieder betreten. Sie kriegen dich!
Passender Artikel zum Thema: Parken in Holland, ein Überlebenskampf für Auto und Portemonnaie
Da ich kein Rechtsanwalt bin und die gesetzlichen Regelungen bzgl. der Vollstreckung eines Strafzettel aus dem Ausland nicht genau kenne, an dieser Stelle ein informativer Link zur Website Rechtsberater.de.
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Hinweis: Da sich in den Kommentaren die Schimpf-Tiraden mehren, ein Hinweis in eigener Sache.
Kommentare mit Beschimpfungen, Abzocke-Rufen und "Nie wieder Holland"-Aussprüchen werde ich hier nicht mehr frei schalten. Ich kann jeglichen Ärger über einen Strafzettel verstehen, aber für eure Wutausbrüche ist dieser Blog nicht gedacht.
Die Höhe der Bussgelder ist übrigens für jeden gleich und auch schon seit vielen Jahren so hoch. Dies sollte sich inzwischen herumgesprochen haben. Dass der ein oder andere Parkwächter bei ausländischen Autos evtl. etwas eifriger ist, kann ich leider nicht ausschließen, aber das ist vermutlich in Deutschland nicht anders.